Alle sportlichen Aktivitäten sind innen, im Freien und im Schwimmbad erlaubt;
Aktivitäten im Freien sind nach wie vor zu bevorzugen;
Aktivitäten in Innenräumen können stattfinden: CO2-Messgerät = Pflicht in Sporteinrichtungen oder in sogenannten „geschlossenen“ Räumen;
Es gibt Begrenzungen bezüglich der Anzahl der Teilnehmer:innen/Sportler:innen.
SPORTTRAINING:
- Training ist (innen & außen) erlaubt;
- max. 200 Sportler:innen Innen, Außen unbegrenzte TN-Zahl, ab 50 Personen CST empfohlen
- Abstandsregeln (wenn möglich) und Maskenpflicht ab 12 Jahren im Innenbereich bei Kontakt mit Außenstehenden ==> Darf während dem Sport abgenommen werden;
WETTKÄMPFE
- Innenbereich:
- mit sitzendem Publikum; 200 Zuschauer. Bei größeren Infrastrukturen ist eine maximale Belegung von 80% möglich. Maskenpflicht für alle!
- mit dynamischem Publikum; 200 Zuschauer. Bei größeren Infrastrukturen ist eine maximale Belegung von 70% möglich. Maskenpflicht nur für Personal!
- Wird die Einhaltung des Luftqualitätsstandards eingehalten (900ppm CO2) ist es möglich von der Obergrenze abzuweichen
- max. 200 Sportler:innen, CST Empfehlung ab 18 Jahren ab 50 Teilnehmer:innen;
- CST-Pflicht bei mehr als 50 Zuschauer:innen, ausgenommen ehrenamtliche Helfer.
Außenbereich:
- mit Publikum (sitzend und/oder dynamisch);
- 200 Zuschauer. Bei größeren Infrastrukturen ist eine maximale Belegung von 80% möglich. Wird die Einhaltung des Luftqualitätsstandards eingehalten (900ppm CO2) ist es möglich von der Obergrenze abzuweichen.
- Keine Maximalbegrenzung bei den teilnehmenden Sportler:innen, CST Empfehlung ab 18 Jahren ab 50 Teilnehmer:innen
- CST-Pflicht bei mehr als 100 Zuschauer:innen
- Ehrenamtliche oder hauptberufliche Helfer:innen sowie unter 16-Jährige sind von der CST Pflicht ausgenommen, insofern sie sich nicht unter das Publikum mischen;
==> Es gilt die Maskenpflicht nur für Personal!
- Ehrenamtliche, Angestellte oder Sicherheitspersonal dürfen das CST kontrollieren. Es muss eine Liste der Personen erstellt werden, die mit der CST-Kontrolle beauftragt wurden.
(SPORT-)LAGER
- Erlaubt;
- Mit Übernachtungen;
- pro Kontaktblase max. 200 Personen Innen, Außen unbegrenzt
- Maskenpflicht ab 12 Jahren bei Kontakt mit Außenstehenden ==> Darf während dem Sport abgenommen werden;
- Aktivitäten im Freien sind nach wie vor zu bevorzugen;
- Aktivitäten in Innenräumen können stattfinden: CO2-Messgerät = Pflicht in Sporteinrichtungen oder in so genannten „geschlossenen“ Räumen.
HORECA
- CST Pflicht;
- Keine Personenbegrenzung am Tisch;
- Maskenpflicht für Service-Personal.
VEREIN
- Geschäftstreffen, darunter auch Generalversammlungen, Verwaltungsrat–Sitzungen, … sind erlaubt;
- max. 200 Teilnehmer:innen;
- Maskenpflicht bei Nichteinhaltung des Abstands;
- CST ab 50 Personen empfohlen;
- vorzugsweise Online-Meetings oder Schriftverfahren.
Gemeinsam mit den Kolleg:innen von LOS – dem Leitverband des Ostbelgischen Sports haben wir eine zusammenfassende Tabelle erstellt. Diese finden Sie zum Download im Download Bereich, genauso wie das offizielle Protokoll der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Achtung
- CST Empfehlung für Sportler:innen: kann in anderen Teilstaaten abweichen & verpflichtend sein. Bitte informieren Sie sich bei ihren Sportfachverbänden.
- Sportvereine und -strukturen bestimmen ein Team von COVID-Verantwortlichen, die für die Umsetzung der Gesundheitsmaßnahmen verantwortlich sind, um das Bewusstsein der Benutzer (Athleten, Zuschauer, ...) zu schärfen und sie zu informieren, die Maßnahmen zu respektieren.
Grundsätze:
• Lassen Sie sich impfen;
• Waschen Sie sich regelmäßig die Hände;
• Verdächtige Symptome? Bleiben Sie zu Hause und wenden Sie sich an Ihren Arzt;
• Bevorzugen Sie Aktivitäten im Freien;
• Belüften Sie Ihre Innenräume regelmäßig.